Benötigen Sie die Beglaubing einer Urkunde für die Verwendung im Ausland – eine Apostille?
Die Apostillen werden in der Tschechischen Republik nur von den Ministerien in Prag ausgestellt. Falls sie weder Zeit, noch Lust oder Energie haben, nach Prag zu fahren und von Behörde zu Behörde zu laufen, erledigen wir für Sie gerne alles Erforderliche.
Wozu braucht man die Apostille?
Die tschechische Apostille wird den in der Tschechischen Republik erstellten Dokumenten hinzugefügt, die bei ausländischen Behörden vorgelegt werden. Die Apostille ist eine einfache Klausel, durch welche in den Staaten des sog. Haager Apostille-Übereinkommens beglaubigt wird, dass eine Urkunde von dem jeweiligen Organ erstellt wurde. Wir besorgen für Sie nicht nur die Apostille, sondern auch notariell beglaubigte Kopien sowie ggf. eine beglaubigte Übersetzung. Damit erledigen für Sie alles, was Sie für den Verkehr mit Auslandsbehörden benötigen. Wenden Sie sich an eine unserer Zweigstellen.
Welche Informationen benötigen wir von Ihnen?
- Für welches Zielland soll die Apostille ausgestellt werden?
- Sollen wir für Sie auch notariell beglaubigte Kopien erstellen lassen?
- Sollen die Dokumente auch übersetzt werden?
Gerne erstellen wir für Sie eine unverbindliche Kalkulation.
Schreiben Sie uns.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung
Katarína Čamborová
Prag – Office & Account Manager
+420 224 815 856, +420 734 447 000
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